Flugverspätung SunExpress Entschädigung

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Flugverspätung SunExpress? Hier Entschädigung beanspruchen!

SunExpress

SunExpress
Foto: Studio Porto Sabbia/Adobe Fotostock
IATA-Code: XQ
ICAO-Code: SXS
Gründung: 1989
Sitz: Antalya, Türkei
Heimatflughafen: Antalya
Ziele: international und national
Flottenstärke: 60 Flugzeuge
Website www.sunexpress.com

Sie haben einen Flug mit SunExpress gebucht und sind von einer Flugverspätung, Überbuchung oder einem Flugausfall betroffen? Dann haben Sie unter den in der EU-Fluggastverordnung geregelten Bedingungen einen Anspruch auf Entschädigung! Grundsätzlich gilt gemäß EU-Fluggastrechteverordnung, dass Sie bei einer Flugverspätung von drei Stunden am Zielflughafen (der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüre bei Ankunft am Zielflughafen ist entscheidend) einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von pauschalisierten Beträgen haben. Die Höhe der jeweiligen Entschädigung hängt dabei von der Flugstrecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Gerne stellen wir Ihnen unseren Entschädigungsrechner kostenlos zur Verfügung, damit Sie bequem online prüfen können, ob Ihnen für Ihre Flugverspätung oder Flugannullierung eine Ausgleichszahlung zusteht. Darüber hinaus sind wir auch Ihr Partner, wenn es darum geht, diesen Anspruch gegenüber der Sunexpress durchzusetzen – für Sie völlig ohne Kostenrisiko. Denn wir erheben ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision, also wenn SunExpress das Geld auszahlt.

Auch wenn die 1989 gegründete Fluggesellschaft SunExpress mit Sitz in Antalya allgemein zu den pünktlichen Airlines gehört, kann es immer zu Ausnahmen im Flugbetrieb kommen, weshalb wir Ihnen gerne mit unserem Service zur Verfügung stehen – schließlich ist für Betroffene jeder Einzelfall äußerst ärgerlich. Verspätungen oder Flugausfälle bzw. Annullierungen gehören mittlerweile zum Flugalltag. Sollten es bei Ihrem Flug mit der türkischen Fluggesellschaft tatsächlich zu einer erheblichen Verspätung oder gar zur Flugannullierung kommen, haben Sie aufgrund der EU-Verordnung umfassende Fluggastrechte. Zusätzlich zu Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung können Sie mitunter auch eine Entschädigung erwarten – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Entschädigung von Sunexpress erhalten - so einfach geht's

Bei einer Flugverspätungen oder einer Flug-Annullierung mit Sunexpress geht es bei uns in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung. Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
  • Wir leiten das Geld sofort an Sie weiter.
  • 19,95 % Provision zzgl. MwSt bei Erfolg.
  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.

Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.

Ihr Flug mit SunExpress war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger von SunExpress mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

München - Varna

250 €

Mittelstrecke

Frankfurt - Antalya

400 €

Langstrecke

Frankfurt - Abu Dhabi

600 €

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung bei Flügen mit der SunExpress

Wenn Sie von einem Flugvorfall (Verspätung, Annullierung, Überbuchung) mit SunExpress betroffen sind, ist zunächst wichtig zu wissen, mit welcher Fluglinie Sie geflogen sind: Es gibt die türkische Muttergesellschaft. Diese wurde 1989 als Joint Venture der Deutschen Lufthansa AG und Turkish Airlines gegründet. Die türkische Mutter hat im Jahre 2011 einen deutschen Ableger gegründet, die Sunexpress Deutschland GmbH. Die Unterscheidung zwischen den beiden Gesellschaften ist deshalb wichtig, weil die Fluggastrechteverordnung räumlich beschränkt gilt, also nicht für alle Flüge mit einer Flugverspätung oder Flugannullierung anwendbar ist. Nach den Regularien der Verordnung kommt es nämlich darauf an, wo das Flugzeug startet, wo es landet und von welcher Fluggesellschaft der Flug durchgeführt wurde:

 

Startflughafen innerhalb der EU

Ist Ihr Flug von einem innerhalb der EU gelegenen Flughafen gestartet, gilt die Flugastrechteverordnung unabhängig davon, welchen Zielflughafen der Flug ansteuert und unabhängig davon, welche Airline den Flug durchgeführt hat. Sind Sie also von Deutschland oder einem anderen in einem Mitgliedsland der EU gelegenen Flughafen aus gestartet, spielt es keine Rolle, ob der Flug von der türkischen Mutter SunExpress oder der deutschen Tochter SunExpress Deutschland GmbH durchgeführt worden ist.

 

Startflughafen außerhalb der EU

Befindet sich der Abflughafen jedoch außerhalb der Europäischen Union und wird der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU oder Island, Norwegen sowie der Schweiz durchgeführt, ist die Fluggastrechteverordnung ebenfalls anwendbar.

In allen anderen Fällen gilt die Fluggastverordnung dagegen nicht. Sind Sie also von einem türkischen oder einem sonstigen außerhalb der EU gelegenen Flughafen losgeflogen, sind nur die Flüge der deutschen Tochtergesellschaft erstattungsfähig.

Ob Sie mit dem deutschen Ableger oder der türkischen Mutter geflogen sind, erkennen Sie am ICAO-Code des jeweiligen Fluges. Die Flüge der deutschen SunExpress werden unter dem IACO-Code "SXD" durchgeführt, die der türkischen SunExpress unter "SXS".

 

SunExpress zeichnet für Ankunfts-Flugverspätung von mehr als drei Stunden verantwortlich: Ihre Entschädigung wartet auf Sie!

Sofern Sie von einer Verspätung betroffen sind, ist die Ankunftsverspätung maßgebend. Um einen Entschädigungsanspruch erfolgreich durchsetzen zu können, muss der Flug mit einer dreistündigen Verspätung am Zielflughafen gelandet sein. Maßgeblich ist das Öffnen der Flugzeugtüre am Ankunftsflughafen. Ist dies bei Non-Stop-Flügen mit SunExpress noch unkompliziert nachzuvollziehen, muss vor allem bei Teilstreckenflügen eine wichtige Sache beachtet werden: Sollte die Zwischenlandung mit mehr als drei Stunden Verzögerung stattfinden, aber das finale Ziel mit einer geringeren Flugverspätung erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus dürfen rund um die Flugannullierung oder Verspätung keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter) vorliegen. Welche Situationen noch zu dieser Kategorie zählen, finden Sie im entsprechenden Bereich auf unserer Website!

Erfüllt Ihr Fall alle genannten Voraussetzungen, stehen Ihnen beim Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer 250 Euro, bei einer Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Strecken ab 3.500 Kilometer 600 Euro zu. Allerdings sind Langstreckenflüge innerhalb der EU, also zumeist Flüge auf die Kanaren, besonders zu betrachten, da diese mit Mittelstreckenflügen gleichgesetzt und mit 400 Euro entschädigt werden.

 

Flugausfall mit SunExpress – Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung meines Ticketpreises?

Sofern es bei Ihrer Reise mit SunExpress zum unerwarteten Flugausfall bzw. zur Streichung Ihres Fluges kommt, haben Sie unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung: Sofern die Fluggesellschaft Sie innerhalb von sieben bis 14 Tagen vor dem geplanten Flug über die Annullierung informiert hat und der von SunExpress angebotene alternative Flug über zwei Stunden früher starten beziehungsweise vier Stunden später landen soll, besteht der Anspruch. Unterrichtet Sie das Unternehmen weniger als sieben Tage vor Ihrem erwarteten Abflug und der angebotene Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über zwei Stunden später an, kann ebenfalls eine Entschädigung eingefordert werden. Sofern SunExpress Sie jedoch bereits 14 Tage vor dem geplanten Flug über die Annullierung informiert hat, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.

 

Gibt es im Falle einer Flugannullierung auch das Geld für die Tickets zurück?

Ja, diese Kostenerstattung dürfen Sie neben den pauschalierten Entschädigungsbeträgen zwischen 250 und 600 Euro einfordern, sofern Ihnen kein Ausweichflug angeboten wurde oder dieser zeitlich nicht in Ihren Terminkalender passt. Darüber hinaus können Sie Ihre nächtliche Wartezeit in einem nahegelegenen Hotel überbrücken, wobei SunExpress auch hier die Transfer- sowie die Zimmerkosten tragen muss, sollte Ihr Alternativflug erst am Folgetag starten.

Anspruch auf Entschädigung mit wenigen Klicks prüfen - und Spezialisten vertrauen!

Wenn Sie in wenigen Minuten unkompliziert prüfen möchten, ob Sie von SunExpress aufgrund einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls eine Entschädigung erwarten dürfen, können Sie dies ganz einfach über unseren Entschädigungsrechner machen – kostenfrei! Wir fragen dort den Flugvorfall, das Reisedatum sowie Ihre Flugnummer ab. Nach Eingabe Ihrer Daten wird Ihnen unser Rechner das Ergebnis präsentieren. Sie erfahren dort, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht. Wir arbeiten mit einem Flugdatenbankanbieter zusammen, der über umfangreiche Informationen zu dem durchgeführten Flug verfügt, in der Regel also mit großer Sicherheit sagen kann, ob der Flug tatsächlich entschädigungsfähig ist oder aber, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den Anspruch ausschließen.

Nach Eingabe Ihrer Daten und bei einem positiven Ergebnis können Sie uns mit weiteren wenigen Klicks beauftragen, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dann setzen unsere erfahrenen Rechtsexperten alles daran, Ihr Recht gegenüber der Airline durchzusetzen. Da wir mit einem professionellen Datenbankanbieter sowie erfahrenen Partneranwälten zusammenarbeiten, die eine 95-prozentige Erfolgsquote vor Gericht vorweisen können, steigern Sie auf diese Weise Ihre Erfolgschancen ungemein.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."