Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände?

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Außergewöhnliche Umstände - was ist das?

"Es lagen außergewöhnliche Umstände vor, die...", heißt es häufig, wenn Fluggäste einen Anspruch gegen die Airline geltend machen. Mit Schutzbehauptungen dieser Art versuchen sich Fluggesellschaften häufig vor Zahlungsansprüchen zu schützen. Steht mir kein Anspruch auf Entschädigungszahlung zu? Stimmen die Ausführungen der Airline? Wir wissen es und klären Sie gerne auf.

 

Die Airline weigert sich wegen außergewöhnlicher Umstände zu zahlen - zu Recht?

Die EU-Fluggastrechteverordnung stattet den Fluggast mit umfangreichen Rechten aus. Diese reichen von großzügigen Entschädigungszahlungen bis hin zu Betreuungsleistungen. Dennoch sollen Fluggesellschaften nicht ungerecht benachteiligt werden. Zu Gunsten der Airline gibt es einige Konstellationen, die von einer Zahlungspflicht freistellen. Daher stimmt es, dass Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung leisten müssen.

Außergewöhnliche Umstände - hier prüfen ob's stimmt!

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Ihre Fluggesellschaft will nicht zahlen und beruft sich auf außergewöhnliche Umstände? Bei uns können Sie prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigung zusteht!

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
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  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
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Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Schritt 3

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Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Das steht Ihnen nach der Fluggast-Verordnung zu:

Sofern sich Ihr Flug mehr als 3 Stunden später als geplant landet oder Ihr Flug annulliert wurde und Ihr Airline Sie hierüber nicht rechtzeitig benachrichtigt hat, stehen Ihnen nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche zu:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Muss bei außergewöhnlichen Umständen nicht gezahlt werden?

Die EU-Fluggastrechteverordnung stattet den Fluggast mit umfangreichen Rechten aus. Diese reichen von großzügigen Entschädigungszahlungen bis hin zu Betreuungsleistungen. Dennoch sollen Fluggesellschaften nicht ungerecht benachteiligt werden. Zu Gunsten der Airline gibt es einige Konstellationen, die von einer Zahlungspflicht freistellen. Daher stimmt es, dass Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung leisten müssen.

Außergewöhnlicher Umstand? Was ist das?

Die Fluggastrechteverordnung liefert hierfür keine Definition. Gemeint sind allerdings Umstände, die Airlines von der Zahlungspflicht befreien. Diese Umstände dürfen nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann. Es sind Ereignisse gemeint, die nicht zum Luftverkehr gehören und vielmehr ihren Ursprung "außen" haben. Vereinfacht: Der Umstand darf nicht in der Sphäre der Airline liegen.

Beispiele außergewöhnlicher Umstände

Tatsächlich gibt es anerkannte außergewöhnliche Umstände, die bei Vorliegen, eine Entschädigungszahlung zu Gunsten des Fluggastes ausschließen. Allerdings ist Vorsicht geboten! Airlines versuchen sich mit Schutzbehauptungen von ihren Pflichten zu befreien. Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Umstände auf, die Airlines regelmäßig von einer Zahlungspflicht befreien.

Streik

Streiks haben es an sich, dass Flüge sich verspäten oder im schlimmsten Fall annulliert werden. Leider steht Ihnen in diesem Fall keine Entschädigungszahlung gemäß EU-Recht zu.

Terrorwarnung

Terrorwarnungen liegen nicht in der Sphäre der Airline. Dementsprechend können Fluggäste bei Flugverspätung oder Annullierung keine Zahlungsansprüche geltend machen.

Vogelschlag

Bei einem Vogelschlag haben Sie häufig keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Solchen Unfällen schließen sich umfangreiche Prüfungen an, die eine sichere Fortsetzung des Fluges gewährleisten sollen.

Unwetter

Extremes Unwetter ist höhere Gewalt und nicht von der Fluggesellschaft verschuldet. Ein sicherer Flug geht immer vor. Ihnen stünde in solchen Fällen allerdings kein Zahlungsanspruch zu.

 

Kleiner Wermutstropfen: Selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu.

Wann liegen keine außergewöhnliche Umstände vor?

Natürlich gibt es auch Umstände, die nicht außergewöhnlich sind. Diese sind aus Verbraucher-Sicht erfreulich, da sie Entschädigungsansprüche ermöglichen! Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Umstände auf, die Airlines nicht von der Zahlungspflicht befreien.

Technische Defekte

Technische Defekte, selbst bei optimaler Wartung des Flugzeuges, stellen keinen Ausschlussgrund für Entschädigungsnasprüche dar.

Kollision mit Treppenfahrzeug

Kollisionen mit Treppenfahrzeug am Flughafen kommen häufiger vor als man denkt. Dieser Vorfall hindert jedoch nicht Ihre Ansprüche.

Erkrankte Besatzung

Jeder wird mal krank - Auch der Pilot. Krankeitsfälle müssen Airlines immer im Hinterkopf behalten und ihr Personal entsprechend auf Abruf bereithalten.

Probleme mit Enteisung

Um einen sicheren Flug zu gewährleisten, muss jeder Flieger vor Abflug entgleist werden. Probleme hierbei hat die Airline zu verantworten.

Entschädigung bei Flugverspätung - so einfach gehts

Bei Flugverspätung in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

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Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
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Schritt 3

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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