Flugumbuchung? Schnell und einfach zu Ihrer Entschädigung

  • Schnell, sicher, zuverlässig
  • In weniger als 2 Minuten zum Ziel
  • Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.

Jetzt kostenlos prüfen

Entschädigung bei Flugumbuchung

Kann die Airline den geplanten Flugplan nicht einhalten oder hat sie mehr Tickets verkauft als Plätze vorhanden sind, kommt es - auch kurzfristig - zu einer Umbuchung des Fluges. Das ist nicht selten ärgerlich, weil Flüge oftmals auch nach Abflug- und Ankunftszeiten ausgewählt werden. In einem solchen Fall steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungsleistung zwischen 250,00 Euro und 600,00 Euro zu.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

Ihr Flug wurde umgebucht?Jetzt Entschädigung sichern!

Wann liegt eine Umbuchung vor?

Eine Umbuchung liegt dann vor, wenn der Passagier von der Fluggesellschaft auf einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Flug umgebucht wurde. Dies erkennt man daran, dass sich die Flugnummer und die Flugzeit ändert. Statt mit Flug LH123 um 11:00 Uhr fliegen Sie nun mit Flug LH231 um 14:00 Uhr.

Ändern sich lediglich die Zeiten des Fluges, nicht aber die Flugnummer liegt dagegen keine Umbuchung vor. Dies ist vielmehr ein Fall einer Flugverspätung, die aber unter Umständen ebenfalls eine Entschädigungszahlung auslösen kann. Ändert die Airline die Abflugzeiten mindestens zwei Wochen vor Abflug spricht man von einer Flugplanänderung, die in der Regel keinen Entschädigungsanspruch begründet.

Was sind die Gründe für eine Umbuchung?

Oftmals nehmen die Fluggesellschaften gezielt Überbuchungen ihrer Flüge aus, um so die wirtschaftliche Auslastung der Flüge garantieren zu können. Dabei nehmen die Airlines bewusst in Kauf, dass einige Fluggäste nicht mitfliegen können. Dabei gilt das Prinzip "first come - first serve". Das bedeutet, dass Passagiere, die erst sehr spät einchecken, ein höheres Risiko eingehen, nicht befördert zu werden.

Sind Flugumbuchungen überhaupt erlaubt?

Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, den Airlines die Praxis der Überbuchungen zu verbieten. Allerdings hat er die Fluggesellschaften in Artikel 4 der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, einen bestimmtes Procedere einzuhalten, wenn sie den Flug überbuchen und am Ende nicht alle Passagiere befördert werden können. So muss die Fluggesellschaft zunächst Freiwillige für eine Umbuchung suchen. Erst dann, wenn sich keine Freiwilligen finden, die mit einer Umbuchung einverstanden sind, darf die Airline Fluggäste gegen deren Willen unfreiwillig auf einen anderen Flug umbuchen.

Bundesgerichtshof - Bei Umbuchung Entschädigung bis zu 600 Euro

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17. März 2015 (Az.: X ZR 34/14) entschieden, dass bei einer erzwungenen Umbuchung durch die Fluggesellschaft ein Fall der Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorliegt. Bei einer solchen Form der Nichtbeförderung besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung. Diese kann – je nach Länge der Flugstrecke – zwischen 250 Euro, 400 Euro oder 600,00 EUR betragen.

Ihr Flug wurde umgebucht?Jetzt Entschädigung sichern!

Das sind die Voraussetzungen für Entschädigung bei einer Umbuchung

Um eine Entschädigung wegen eine Umbuchung durchsetzen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Um die Entschädigung beanspruchen zu können, müssen Sie über eine bestätigte Flugbuchung für den ursprünglichen Flug verfügen.
  • Zudem müssen Sie sich zu der für den ursprünglichen Flug angegebenen Zeit am Check-in-Schalter am Flughafen eingefunden haben.

Letzteres gilt nicht, wenn Sie sich aufgrund der angekündigten Umbuchung sicher sein können, auf dem ursprünglichen Flug nicht befördert zu werden. In diesem Fall ist es Ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. März 2015, Az.: X ZR 34/14) auch nicht zuzumuten, an dem Tag des ursprünglich geplanten Abfluges rechtzeitig am Check-in-Schalter zu sein, nur um einen späteren Anspruch durchsetzen zu können.

In diesen Fällen reicht es aus, rechtzeitig zur Check-in-Zeit des neuen Fluges einzufinden. Allerdings ist es sehr wichtig, die Benachrichtigung der Airline über die Umbuchung aufzubewahren. Diese erhalten Sie in der Regel per SMS oder E-Mail.

Entschädigung bei Flugumbuchung - so einfach gehts

Sie sind von eine Umbuchung der Airline betroffen? Dann steht Ihnen eine Entschädigung zu! Hier kommen Sie in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
  • Wir leiten das Geld sofort an Sie weiter.
  • 19,95 % Provision zzgl. MwSt bei Erfolg.
  • Entspannt und sicher zur Entschädigung.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Bis wann darf die Airline umbuchen?

In zeitlicher Hinsicht gelten für die Umbuchung die Regeln zur Annullierung:

  • Informiert die Fluggesellschaft 2 Wochen oder früher vor dem geplantem Abflugdatum über die Flugumbuchung, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Erhalten Sie die Information im Zeitraum von 2 Wochen bis 7 Tage vor dem geplanten Abflug, muss die Fluggesellschaft einen Alternativflug anbieten, der nicht mehr als 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit losfliegt und das Endziel höchstens 4 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit zu erreicht. Erhalten Sie kein solches Angebot im Zusammenhang mit der Flugumbuchung, besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Erhalten Sie die Information erst sieben Tage oder weniger vor der geplanten Abflugszeit, muss das alternative Angebot der Airline vorsehen, dass der Abflug nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Zeit abhebt und das Endziel höchstens 2 Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit erreicht wird. Erhalten Sie kein solches Angebot, können Sie eine Entschädigung beanspruchen.

Flugumbuchung: Welche Fristen gelten?

Benachrichtigung vor Abflug Landezeit des Alternativflugs Entschädigungszahlung?
Über 14 Tage Egal Nein
7-14 Tage vorher Maximal 2 Std vorher
oder
maximal 4 Std. verspätet
Nein
7-14 Tage vorher Über 2 Std. vorher
oder
über 4 Std. später
Ja
Weniger als 7 Tage vorher Maximal 1 Std. vorher
oder
maximal 2 Std. später
Nein
Weniger als 7 Tage vorher Über 1 Std. vorher
oder
über 2 Std. später
Ja

Bei freiwilligem Verzicht kein Anspruch auf Entschädigung

Falls Sie von einer Umbuchung betroffen sind, versuchen die Fluggesellschaften in der Regel Sie zu einem freiwilligen Verzicht auf die Beförderung zu bewegen. Im Gegenzug bieten die Airlines Ihnen in der Regel folgende Vorteile an: 

  1. Einen Alternativflug an einem für Sie passenden Datum, oder
  2. die komplette Rückerstattung der Kosten für das unbenutzte Ticket, oder
  3. so schnell wie möglich mit einem Alternativflug zu fliegen.

Wenn Sie damit einverstanden sind und Ihr Ticket für den gebuchten Flug aufgeben, handelt es sich um eine freiwillige Nichtbeförderung. Sie verzichten damit gleichzeitig auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro. Je nach Fallgestaltung kann dies natürlich gleichwohl sinnvoll sein. Sie sollten sich allerdings genauestens anschauen, ob die angebotene Alternativroute Sie tatsächlich mit einer vertretbaren Verspätung zum Ziel bringt. Anderenfalls es möglicherweise sinnvoller sein, nicht auf die Beförderung zu verzichten und die Entschädigungszahlung zu kassieren.

Ihr Flug wurde umgebucht?Jetzt Entschädigung sichern!

Wie hoch fällt meine Entschädigung bei einer Umbuchung aus?

Entscheidend über die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km besteht ein Anspruch auf 250 EUR. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1500 km bis 3500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 EUR rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 EUR geltend gemacht werden. Nachfolgender Grafik können Sie Ihre Anspruchshöhe entnehmen.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Flugumbuchung: Anspruch auf Verpflegung, Hotel und ähnliches

Sofern Sie wegen der Umbuchung am Flughafen warten müssen, muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke anbieten. Zudem muss die Fluggesellschaft es Ihnen ermöglichen, zwei Telefonate zu führen und zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Falls Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag geht, muss die Fluggesellschaft Sie in einem Hotel unterbringen und für den Transport dorthin sorgen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ihr Rückflug von der Umbuchung betroffen ist. Kommt es hierdurch zu einer Verlängerung des Aufenthalts am Reiseziel, muss die Fluggesellschaft für Ihre Unterbringung in einem Hotel sorgen. Sofern die Airline Ihnen keine dieser Betreuungsleistungen anbietet oder sich gar weigert, Sie entsprechend zu unterstützen, können Sie die Kosten, die Ihnen für Verpflegung, Unterkunft und Transport entstehen zusätzlich zu der Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR von der Airline fordern. Verwahren Sie daher die Belege für Ihnen durch die Umbuchung entstandenen Kosten gut auf. Wichtig: Diese Ansprüche stehen Ihnen nicht zu, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, indem Sie einen ggf. angebotenen Ersatzflug ablehnen und den Preis für den gebuchten Flug zurückverlangen!

Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter

Ist Ihr Flug Bestandteil einer Pauschalreise, kommen bei einer Umbuchung auch gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche in Betracht. So können Sie gegebenefalls den Reisepreis wegen eines Reisemangels mindern, den Reisevertrag kündigen und/oder Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen. So liegt beispielsweise ein Reisemangel vor, wenn durch die Verlegung des Fluges Ihre Nachtruhe im Urlaub verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag von der Umbuchung beeinträchtigt wird.

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

Selbst probieren

Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
  • Stressfaktor hoch

SOS Flugverspätung Logo

Einfach, schnell und unkompliziert

  • Kein Kostenrisiko
  • Geringer Zeitaufwand
  • Hohe Erfolgschance
  • Erfahrende Rechtsexperten
  • Nur 19,95 % Provision (zzgl. MwSt.)
  • Keine versteckten Kosten

Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch

Selbst Flug umbuchen

Wollen Sie als Fluggast den gesamten Flug oder nur Teile Ihres Fluges umbuchen, können Sie dies in der Regel problemlos tun. Allerdings ist dies, abhängig von Airline und gebuchtem Ticket, mit Kosten verbunden.

 

Was kann ich bei einer Flugumbuchung umbuchen?

Zu einer Flugumbuchung zählen unter anderem

  • eine Änderung des Flugatums oder der Flugzeit
  • Änderung von Abflug- oder Zielflughafen
  • Namenskorrekturen der Passagiere
  • Übertragungen auf andere Fluggäste

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Flugumbuchung durch den Passagier?

Wie hoch die Kosten für eine Flugumbuchung ausfallen, liegt im Ermessen der Airlines. Häufig bieten die Fluggesellschaften ein gestaffeltes Ticketmodell an, bei dem die Flugumbuchung entweder mit Kosten verbunden oder sogar inklusive ist. Je günstiger das Flugticket ausfällt, desto mehr sind Sie an die gebuchte Reiseroute gebunden. Je nach Airline und gebuchtem Ticket kosten Umbuchungen zwischen 10 und 200 Euro. Wollen Sie Ihren Flug umbuchen, informieren Sie sich daher vorab über anfallende Kosten.