Ihr verlässlicher Partner bei der Durchsetzung von Fluggastrechten

  • Schnell, sicher, zuverlässig
  • In weniger als 2 Minuten zum Ziel
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Sechs gute Gründe für SOS Flugverspätung

Wir haben uns als Inkassodienstleister auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastverordnung spezialisiert. Wir haben uns im Jahr 2016 gegründet und gehören zu der SOS Recht Gruppe, die sich auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert hat. Wir kooperieren mit dem Datenbankanbieter Lennoc Flight Intelligence, in der täglich ca. 13 Millionen Daten rund um Flugbewegungen und Flugverspätungen ausgewertet werden.

Wir setzen Ihre Ansprüche professionell durch

Oftmals weigern sich die Airlines, die Entschädigung zu zahlen, wenn Passagiere ihre Entschädigung selbst geltend machen - häufig erhalten Sie noch nicht mal eine Rückmeldung. Wir sind Profis und lassen nicht locker. Wir setzen die Ansprüche für Sie durch! Das wissen auch die Airlines – und zahlen aus.

Von Finanztip empfohlen

Wir sind vom Verbraucherportal Finanztip als eines der vier besten  Fluggastportale in Deutschland bewertet worden. Es wurden insgesamt 12 Fluggastportale bewertet. Bewertungskriterien waren neben Preistransparenz und Erfahrung verbraucherfreundliche AGB sowie die guten Bewertungen unserer Kunden.

 

Faire Preise

Wir kommunizieren klar, wie hoch unsere Provision ist, nämlich 19,95% zzgl. MwSt  - 23,14% inkl. MwSt. Das ist nicht nur der günstigste Provisionssatz der im Jahr 2019 von Finanztip empfohlenen Fluggastportale - dieser Provisionssatz gilt - anders als bei vielen anderen Anbietern - einheitlich für alle ausgezahlten Entschädigungsansprüche.

Mit starken Partnern zum Erfolg

Bei der Durchsetzung von Fluggastrechten unterstützen uns die Anwälte von Mueller.legal aus Berlin. Diese haben für uns mittlerweile mehr als 1000 Verfahren geführt, um die Fluggastrechte unserer Kunden durchzusetzen und hierbei eine Erfolgsqoute von 98%. Die Verfahren führen wir für Sie ohne Kostenrisiko. Das heißt, wir gehen mit den Gerichts- und Anwaltsgebühren in Vorleistung. Verlieren wir das Verfahren tragen wir die Kosten.

 

Wir haben die Daten

Wir arbeiten mit dem holländischen Datenbankanbieter Lennoc Flight Intelligence zusammen, der täglich ca. 13 Millionen Daten rund um Flugbewegungen und Flugverspätungen auswertet. Daher können wir sehr genau abschätzen, ob Ihr Anspruch durchsetzbar ist. Übernehmen wir Ihren Fall, können Sie also davon ausgehen, dass die Chancen auf eine Auszahlung gut stehen.

 

Unkomplizierte Beauftragung

Keep it short and simple - das war der gemeinsame Anspruch von uns und unseren Partnern bei der Umsetzung des Entschädigungsrechners. Verbraucher haben hier die Möglichkeit in weniger als einer Minute zu überprüfen, ob Ihnen ein Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung wegen Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung zusteht.

 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Schnell und kostenlos.

Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert? Nach der Fluggast-Verordnung haben Sie folgende Ansprüche:

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Fragen zur SOS Flugverspätung

Sie haben Fragen an uns? Wer wir sind, was wir tun und wie das Ganze funktioniert? Dann sind Sie hier genau richtig! An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um unsere Arbeit.

Wer ist die SOS Flugverspätung?

Die SOS Flugverspätung ist ein Inkassodienstleister mit Sitz in Berlin, der sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls spezialisiert hat. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Fluggastrechte-Verodnung. Die SOS Flugverspätung gehört zu der SOS Recht Gruppe, ein Portal zur Durchsetzung von Vebraucherrechten.

Was kostet mich eine Beauftragung der SOS Flugverspätung?

Unsere Provision beträgt 19,95 % von der ausgezahlten Entschädigung (zuzüglich der Mehrwertsteuer). Sind wir erfolgreich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zahlt die Airline die Entschädigung an uns aus, behalten wir den genannten Prozentsatz ein und zahlen den Rest an Sie aus. Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250,00 EUR Entschädigung, beträgt die Provision 49,88 EUR plus die Steuer von 9,48 EUR. Das heißt, Sie selbst müssen an uns kein Honorar zahlen und unser Service kostet Sie nur dann etwas, wenn wir tatsächlich die Entschädigung für Sie einfordern können.

Machen wir Ihre Ansprüche mit Hilfe unserer Partneranwälte gerichtlich geltend, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sämtliche Kosten, die durch die juristische Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft entstehen, übernehmen wir für Sie.

Wie funktioniert der SOS Entschädigungsrechner?

Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie unkompliziert und kostenfrei prüfen, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund einer Verspätung, einem Flugausfall oder einer Überbuchung haben. Dazu müssen Sie die Daten Ihres Fluges (Flugnummer, Flugdatum und Reiseverlauf) in die entsprechenden Felder eingeben. Diese Daten werden im Anschluss automatisiert mit den Eintragungen einer Datenbank für Flugverspätungen und Flugannullierungen abgeglichen. Wir arbeiten dafür mit der Lennoc Flight Intelligence zusammen. Der Datenbankanbieter verzeichnet und analysiert täglich über 13 Millionen Daten zu Flugbewegungen auf der ganzen Welt.

Welche Unterlagen braucht die SOS Flugverspätung von mir und wie kann ich diese übersenden?

Damit wir Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können, benötigen wir Flugunterlagen, die belegen, dass Sie den Flug tatsächlich gebucht haben. Dazu eignen sich Ihre Boarding-Karten, Buchungsunterlagen oder Reservierungsbestätigungen. Die Flugunterlagen können Sie uns bequem zusammen mit Ihrer Anfrage über den Entschädigungsrechner zusenden.

Zudem benötigen wir eine Abtretungserklärung von Ihnen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen automatisch per E-Mail gesendet, wenn Sie Ihre Anfrage abgesendet haben. Diese Erklärung können Sie sich zuhause ausdrucken, unterschreiben und per Post oder E-Mail an uns zurück senden.

Möchten Sie darüber hinaus Mehrkosten erstattet bekommen, sind auch Nachweise über die Ihnen entstandenen Kosten erforderlich. Wenn Sie Wartezeiten damit überbrücken, dass Sie sich einen Kaffee oder ein Mittagessen kaufen, bewahren Sie daher die Belege unbedingt auf.

Die SOS Flugverspätung hat meinen Fall abgelehnt. Was bedeutet das?

Leider können wir nicht alle Anfragen übernehmen, die uns bezüglich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erreichen. Sobald uns Ihre Anfrage erreicht, prüfen wir Ihren Fall umfassend, auch unter Zuhilfenahme der Flugdatenbank unseres Partners der Lennoc Flight Intelligence. Können wir Ihren Fall nicht übernehmen, werden wir Ihnen dies zeitnah per E-Mail mitteilen. Selbstverständlich nennen wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch den Grund für die Ablehnung. Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Gründe für uns ausschlaggebend:

  • Sie sind trotz der Verspätung oder der Annullierung weniger als drei Stunden verspätet an Ihrem Ziel angekommen.
  • Die Airline haftet aufgrund außergewöhnlicher Umstände (bspw. Unwetter, Vogelschlag oder Streik) nicht.
  • Sie haben wegen der Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst. Jedoch war die sog. Minimum Connecting Time (MCT) trotz des Flugvorfalls ausreichend, um den Anschlussflug erreichen zu können.
  • Ihr Fall liegt außerhalb unseres Bearbeitungsgebietes. Wir bearbeiten ausschließlich Anfragen zu Flugverbindungen, die an einem deutschen Flughafen starten, landen oder zumindest als Umstieg fungieren.
  • Ihr Anspruch verjährt in Kürze oder ist bereits verjährt und uns ist es zeitlich nicht mehr möglich verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Gut zu wissen: Ihr Anspruch auf Entschädigung verjährt in drei Jahren zum Jahresende.
  • Aufgrund der aktuellen Berichterstattung ist bekannt, dass die ausführende Fluggesellschaft insolvent ist. Die Insolvenz stellt ein Prozesshindernis dar, sodass wir Ansprüche gegen diese Airline nicht mehr gerichtlich durchsetzen können.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sollten wir Ihren Fall abgelehnt haben, einen anderen Inkassodienstleister mit Ihrer Angelegenheit zu beauftragen. Unsere Ablehnung lässt die anderweitige Möglichkeit der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen unberührt.

Wie kann ich eine Entschädigung für meine minderjährigen Kinder oder für meine Flugbegleitung bekommen?

Sind minderjährige Kinder unter den Mitreisenden, muss die Abtretungserklärung von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Grundsätzlich sind die Eltern sorgeberechtigt. Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht inne, muss die Erklärung von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, kann dieses Elternteil die Erklärung eigenständig unterzeichnen. Auf unserem Abtretungsformular finden Sie weitere Hinweise für minderjährige Mitreisende.

Wie und wann erhalte ich meine Entschädigung? Ist es sicher, meine Bankdaten herauszugeben?

Sobald die Airline Ihre Entschädigung an uns auszahlt, werden wir Sie unverzüglich informieren und den Betrag unter Abzug unserer Provision an Sie auszahlen. In der Regel kündigt die Claim-Handling-Abteilung die Überweisung des Betrages 2-4 Wochen vorher an.

Ist der Betrag bei uns eingegangen, werden wir Sie bitten uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Selbstverständlich werden Ihre Bankdaten genauso wie Ihre persönlichen Daten streng vertraulich behandelt. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter! Aus diesem Grund werden wir Sie auch erst dann zur Mitteilung Ihrer Bankverbindung auffordern, wenn die Entschädigung tatsächlich von uns verbucht werden konnte.

Warum lohnt es sich für mich die SOS Flugverspätung zu beauftragen?

Uns berichten regelmäßig Kunden, dass die Airlines Ihnen entweder gar nicht antworten oder sich weigern eine Entschädigung zu zahlen. Wir setzen Ihre Ansprüche professionell gegen die Fluggesellschaft durch und lassen nicht locker, bis Ihre Entschädigung ausgezahlt wird. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie bequem, schnell und sicher prüfen, ob Sie einen Anspruch haben und uns beauftragen.

Sollte sich die Airline trotzdem weigern, scheuen wir die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften nicht. Bei der gerichtlichen Durchsetzung stehen uns die Rechtsanwälte der Berliner Kanzlei mueller.legal zur Seite, die kompetent und erfolgreich vor Gericht auftreten. Die Prozesskosten sowie das Honorar der Rechtsanwälte übernehmen wir für Sie.

Für unsere Dienste Veranschlagen wir eine Provision in Höhe von 19,95 % zzgl. der MwSt von dem Entschädigungsbetrag. Die Provision ziehen wir von Ihrer Entschädigung ab und zahlen dann den Rest an Sie aus. Unsere Dienste kosten Sie also nur dann etwas, wenn wir tatsächlich erfolgreich Ihren Entschädigungsanspruch durchsetzen können. Wir stehen Ihnen bei der Flugverspätungen und Flugausfällen zur Seite - unkompliziert und risikolos!

Warum muss ich eine Abtretungserklärung abgeben?

Die SOS Flugverspätung ist ein Inkassodienstleister und übernimmt die Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Damit wir diese Forderungen gegenüber der Airline geltend machen können, müssen sämtliche Ansprüche, inklusive Nebenforderungen, Erstattungsansprüche und Zinsen an uns abgetreten werden. Bei Verwendung unseres Entschädigungsrechners, übermitteln Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abtretungsvertrages, wenn Sie auf den Bestellbutton klicken. Mit der Übersendung einer Abtretungserklärung durch uns, nehmen wir Ihr Angebot an. Ergibt die Prüfung Ihres Falls, dass Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf Entschädigung haben, teilen wir Ihnen dies unverzüglich per E-Mail mit. 

Die Airline bietet lediglich einen Teilbetrag an. Wie geht die SOS Flugverspätung damit um?

Ohne Ihre Einwilligung werden wir keinen Vergleichsvorschlag der Fluggesellschaft annehmen, der weniger als zwei Drittel der Entschädigungssumme beträgt. Das bedeutet: Wenn Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250,00 EUR haben, werden wir ohne Ihre Zustimmung keinen Teilbetrag annehmen, der weniger als 166,67 EUR beträgt.

Umfasst der Vergleichsvorschlag mehr als zwei Dritte, also mehr als 166,67 EUR, können wir ohne Ihre Einwilligung den Vergleich annehmen. Sie sind nicht berechtigt einen von uns abgeschlossenen Vergleich zu widerrufen. Ferner können Sie nicht auf den Anspruch verzichten, eine durch uns erhobene Klage zurücknehmen oder einen anderen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister mit der Geltendmachung der Entschädigungsansprüche beauftragen. 

Unsere Provision in Höhe von 19,95% zzgl. MwSt berechnen wir anhand des ausgezahlten Vergleichsbetrags. Ist die Aushandlung sowie der Abschluss des Vergleiches mit Kosten verbunden, tragen wir diese Kosten. 

Wie kann ich mich über den Bearbeitungsstand meiner Entschädigung informieren?

Über den Bearbeitungsstand Ihrer Angelegenheit halten wir Sie stets informiert. Wir haben die laufenden Fristen stets im Blick und veranlassen selbstständig die nächsten Schritte, sollte die Airline nicht reagieren oder sich weigern eine Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrem Bearbeitungsstand haben, stehen wir Ihnen per Telefon, E-Mail und Fax gerne zur Verfügung:

Tel.: 030 213003291
Fax: 030 213003298

E-Mail: info@sos-flugverspaetung.de

Die Airline hat mich kontaktiert. Was muss ich beachten?

Kommt ein Abtretungsvertrag zwischen Ihnen und uns zustande, verpflichten Sie sich keinen Kontakt mehr mit der Airline zu pflegen. Kontaktiert Sie die Airline dennoch, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit und leiten Sie uns die E-Mail oder die Post, die Sie erhalten haben, weiter. Dies dient dem Zweck, eine doppelte Bearbeitung durch die Fluggesellschaft und den damit verbundenen Mehraufwand zu vermeiden. Umso weniger Aufwand die Airline mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, umso schneller erhalten Sie Ihre Entschädigung! 

Was muss ich machen, wenn die Airline die Entschädigung an mich auszahlt?

Zahlt die Airline die Entschädigung direkt an Sie aus, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Unsere Beauftragung ist mit der Abtretung Ihrer Ansprüche gegenüber der Airline verbunden. Sie sind demgemäß dazu verpflichtet, uns etwaige Zahlungen der Airline bekannt zu geben. Nach Ihrer Mitteilung über den Eingang der Zahlung der Airline, erstellen wir eine Rechnung über unsere Provision in Höhe von 19,95 % zzgl. MwSt.

Muss ich den Entschädigungsrechner verwenden oder kann ich auch per E-Mail anfragen?

Um uns die Arbeit zu erleichtern, nutzen Sie bitte unseren Entschädigungsrechner. Nur auf diesem Wege kann ein Abgleich mit unserer Datenbank, der Lennoc Flight Intelligence, gewährleistet werden. Dieser Anbieter verzeichnet und analysiert täglich über 13 Millionen Daten zu Flugbewegungen weltweit. Wir möchten Sie daher bitten von der Anfrage per E-Mail abzusehen. Dies liegt auch maßgeblich in Ihrem Interesse an einer effizienten und unkomplizierten Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.

Das sagen unsere Kunden

Wir tun unser Bestes, um Sie zufriedenzustellen - denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir arbeiten schnell, effizient und stets transparent.

Testimonial Fluggastrechte

Tobias

Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

Testimonial Fluggastrechte

Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.